In meiner Praxis können Sie als Mitglied einer privaten Krankenversicherung oder als Selbstzahler behandelt werden. Da ich eine privatärztliche Praxis führe, kann eine Abrechnung mit den Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfolgen.
Die Kostenübernahme für Psychotherapie durch eine private Krankenversicherung ist von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Vertrags abhängig, den Sie mit Ihrer Krankenkasse geschlossen haben. Hierzu erkundigen Sie sich bitte am besten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Bedingungen auf Sie zutreffen. Ich unterstütze Sie gerne dabei. Hier finden Sie eine Checkliste für die Nachfrage bei Ihrer Versicherung.
Die Beihilfe ist zur Kostenübernahme für eine Psychotherapie beim Vorliegen einer begründeten Diagnose verpflichtet. Hierzu stelle ich für Sie nach den probatorischen Sitzungen einen Antrag auf Kostenübernahme aus, in dem ich einen ausführlichen Bericht erfasse und diesen bei der Beihilfestelle einreiche. Nach Genehmigung der Kostenübernahme darf die Psychotherapie beginnen. Aufgrund der Antragstellung für eine Kostenübernahme, ergibt sich meist eine Wartezeit von ein paar Wochen nach den probatorischen Sitzungen bis zum Therapiebeginn.
Als Selbstzahler bestehen für Sie keinerlei Einschränkungen. Eine detaillierte Einschätzung der Behandlungskosten erhalten Sie nach Erstellung des Therapieplans.
Paarberatung und Paartherapie können Sie lediglich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.